Ihre Baugenehmigung braucht einen Kompensationsnachweis. Wir liefern behördlich anerkannte Ökopunkte aus eigenen Ökokonten – dokumentiert, notariell übertragbar und sofort einsetzbar.
Wir stellen Ökopunkte bereit, die behördlich genehmigt und dokumentiert sind.
Wir planen, stimmen mit Behörden ab und setzen alle Maßnahmen um.
Wir kaufen geeignete Flächen und entwickeln diese zu Ausgleichsflächen.
Jeder Eingriff in Natur und Landschaft löst eine Ausgleichspflicht aus (§§ 13 ff. BNatSchG). Flächen finden, aufwerten, genehmigen lassen, jahrzehntelang pflegen – das verzögert Ihr Genehmigungsverfahren und bindet Kapital.

Was gesetzlich gefordert ist, ist in der Umsetzung oft unklar, aufwendig und fehleranfällig.

Abstimmungen mit der Genehmigungsbehörde erfordern Erfahrung. Ohne sie verzögert sich das gesamte Bauvorhaben.

Maßnahmen müssen geplant, dokumentiert und über 25 Jahre gepflegt werden – mit voller Haftung.
Unsere Ökopunkte sind vollständig dokumentiert, notariell übertragbar und lassen sich direkt Ihrem Vorhaben zuordnen.
Keine jahrelange Flächenentwicklung, kein Genehmigungsrisiko. Unsere Ökopunkte sind vorhanden und direkt zuweisbar.
Geprüfte Ökokonten, notarielle Übertragung und vollständige Dokumentation für den Nachweis bei der Behörde.
Klar bezifferte Kosten statt unkalkulierbarer Eigenmaßnahmen – Sie wissen von Anfang an, womit Sie rechnen.
Statt selbst eine Ausgleichsfläche zu entwickeln, übernehmen Sie fertige, bereits anerkannte Punkte.




Unsere Ökopunkte sind vollständig dokumentiert, notariell übertragbar und lassen sich direkt Ihrem Vorhaben zuordnen.




Statt selbst eine Ausgleichsfläche zu entwickeln, übernehmen Sie fertige, bereits anerkannte Punkte.
In unter zwei Minuten zur Anfrage: Geben Sie Region und Punktebedarf an, und wir melden uns schnellstmöglich mit den passenden Optionen für Ihr Vorhaben.
Der Preis hängt vom Naturraum, der Art der Aufwertungsmaßnahme, der Verfügbarkeit im jeweiligen Bundesland und dem Umfang Ihres Bedarfs ab. Größere Kontingente sind je Punkt günstiger. Ein belastbares Angebot erhalten Sie nach der Bedarfsermittlung innerhalb weniger Werktage.
Das richtet sich nach Art und Umfang des Eingriffs sowie der einschlägigen Kompensationsverordnung. Ihren konkreten Bedarf ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen und der zuständigen Behörde – in der Regel im ersten Schritt der Zusammenarbeit.
In der Regel den Nachweis der Punktezuordnung sowie die notarielle Übertragungsdokumentation. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen bereit und unterstützen bei der Einreichung.
Wir sind bundesweit tätig. Da die Anerkennung je nach Bundesland und Naturraum variiert, prüfen wir für Ihren konkreten Standort, welche Punkte einsetzbar sind – und sagen Ihnen verbindlich, was wir bereitstellen können.
Bei der Realkompensation setzen Sie die Ausgleichsmaßnahme selbst projektbezogen um – mit eigener Fläche, eigener Planung und jahrzehntelanger Pflegeverpflichtung. Ein Ökokonto bevorratet bereits umgesetzte und anerkannte Maßnahmen: Sie übernehmen ein fertiges Ergebnis und sind sofort nachweisfähig.
Ökopunkte bewerten den ökologischen Wert von Flächen. Wenn durch ein Bauprojekt Natur beeinträchtigt wird, schreibt das Gesetz vor, diesen Eingriff auszugleichen – z. B. durch Ökopunkte oder Ausgleichsflächen.
Jeder Eingriff in Natur oder Landschaft unterliegt in Deutschland einer gesetzlichen Ausgleichspflicht. Die Kompensation ist Voraussetzung dafür, dass Ihr Vorhaben genehmigt wird.
Ohne Kompensationsnachweis kann keine Baugenehmigung erteilt werden. Projekte verzögern sich oder kommen ganz zum Stillstand. Wir sorgen dafür, dass das nicht passiert.
Viele unserer Ökopunkte und Flächen sind kurzfristig verfügbar. Je nach Bedarf und Naturraum klären wir in wenigen Tagen, was wir bereitstellen können. Über unser Formular können Sie ganz einfach Ökopunkte anfragen.
Sobald Sie sich für eine Maßnahme entschieden haben, übernehmen wir die vertragliche und notarielle Abwicklung. Die Punkte werden auf Ihr Vorhaben übertragen – vollständig dokumentiert und rechtssicher.
Neben dem Verkauf genehmigter Ökopunkte übernehmen wir zwei weitere Aufgaben.
Sie besitzen eine landwirtschaftliche oder ungenutzte Fläche? Wir prüfen die Eignung als Kompensationsfläche und machen Ihnen ein Angebot.
Sie haben bereits eine Fläche für Ihr Bauvorhaben? Wir planen, setzen um und dokumentieren die Ausgleichsmaßnahme – behördlich abgestimmt.