Genehmigte Ökopunkte · Anerkannt nach §13 Abs. 3 BayKompV

Genehmigte Ökopunkte kaufen – rechtssicher und sofort einsetzbar

Sichern Sie sich behördlich genehmigte Ökopunkte – sofort verfügbar, rechtssicher übertragen und inklusive Pflege- und Nachweispflicht.

Kompensationspflicht erfüllen – ohne eigene Ausgleichsflächen

Kompensation ist gesetzlich vorgeschrieben – und oft der Flaschenhals im Bauprojekt

Jeder Eingriff in Natur und Landschaft löst nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 13 ff. BNatSchG) eine Ausgleichspflicht aus. Bauträger, Projektentwickler und Kommunen müssen den ökologischen Eingriff vollständig kompensieren. In der Praxis heißt das: geeignete Flächen finden, ökologisch aufwerten, behördlich genehmigen lassen und über Jahrzehnte pflegen. Dieser Aufwand verzögert Genehmigungsverfahren und bindet Kapital, das im eigentlichen Bauvorhaben fehlt.

Was sind Ökopunkte – und warum erleichtern sie die Kompensation?

Ökopunkte sind die Recheneinheit für ökologische Aufwertung. Wer eine Fläche naturschutzfachlich aufwertet, erhält dafür eine definierte Anzahl an Ökopunkten, die in einem behördlich geführten Ökokonto gutgeschrieben werden. Diese Punkte lassen sich auf Eingriffsvorhaben übertragen und decken dort den Kompensationsbedarf. Statt selbst eine Ausgleichsfläche zu entwickeln, kaufen Sie bereits anerkannte Ökopunkte – und erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht sofort und nachweisbar.

Genehmigte Ökopunkte kaufen – die schnelle, rechtssichere Lösung

Unsere Ökopunkte stammen aus behördlich anerkannten Ökokonten nach §13 Abs. 3 BayKompV. Sie sind vollständig dokumentiert, notariell übertragbar und lassen sich direkt Ihrem Vorhaben zuordnen. So bleibt Ihr Genehmigungsverfahren im Zeitplan – und Sie haben einen klaren, prüffähigen Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde.

  • Sofort verfügbar: keine jahrelange Flächenentwicklung, kein Genehmigungsrisiko.
  • Rechtssicher: notarielle Übertragung und dokumentierter Nachweis.
  • Planbar: klar kalkulierbare Kosten statt unkalkulierbarer Eigenmaßnahmen.
  • Anerkannt: geprüfte Ökokonten nach geltender Kompensationsverordnung.

Für wen sich der Kauf genehmigter Ökopunkte eignet

Genehmigte Ökopunkte sind die effiziente Wahl, wenn ein naturschutzrechtlicher Ausgleich gefordert ist und die Eigenkompensation zu aufwendig, zu langsam oder nicht möglich ist:

  • Bauträger & Projektentwickler: für Wohn-, Gewerbe- und Industrieprojekte.
  • Kommunen: für Erschließungen, Infrastruktur und Bauleitplanung.
  • Industrie & Infrastruktur: für Energie-, Verkehrs- und Netzprojekte.

Welche Regionen und Naturräume wir abdecken

Unsere anerkannten Ökokonten und Kompensationsflächen liegen in ganz Deutschland. Da Ökopunkte je nach Bundesland und Naturraum unterschiedlich anerkannt werden, prüfen wir für Ihren konkreten Standort, welche Punkte einsetzbar sind. Sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen verbindlich, was für Ihr Vorhaben verfügbar ist.

Ihr Vorteil gegenüber der Eigenkompensation

Kein Flächenankauf, keine jahrzehntelange Unterhaltungspflicht, keine Verzögerung im Genehmigungsverfahren: Sie kaufen eine fertige, geprüfte und behördlich anerkannte Leistung und konzentrieren sich auf Ihr Bauvorhaben. Mit über 1 Mio. Ökopunkten in bereits realisierten Projekten bringen wir die Erfahrung mit, Ihre Kompensation rechtssicher abzuwickeln.

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In vier Schritten zu Ihren Ökopunkten

  1. Bedarfsermittlung: Wir klären gemeinsam Ihren Kompensationsbedarf und die Anforderungen der zuständigen Genehmigungsbehörde.
  2. Angebot & Zuordnung: Sie erhalten ein passendes Angebot aus unserem anerkannten Bestand; die Ökopunkte werden Ihrem Vorhaben zugeordnet.
  3. Notarielle Übertragung: Die Übertragung der Punkte wird rechtssicher und dokumentiert beim Notar vollzogen.
  4. Behördenmeldung & Nachweis: Die Zuordnung wird gegenüber der Behörde nachgewiesen – Ihre Kompensationspflicht gilt als erfüllt.

Alles Wichtige zu Ökopunkten & Kompensation

Was sind Ökopunkte genau?

Ökopunkte sind die Recheneinheit für ökologische Aufwertungen. Sie entstehen, wenn eine Fläche naturschutzfachlich verbessert wird, und werden in einem behördlich geführten Ökokonto verbucht. Auf Eingriffsvorhaben übertragen, decken sie dort den Kompensationsbedarf.

Welche Unterlagen benötigt die Behörde für den Nachweis?

In der Regel den Nachweis der Punktezuordnung sowie die notarielle Übertragungsdokumentation. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen bereit und unterstützen bei der Einreichung.

Für welche Bundesländer bzw. Naturräume sind Ihre Ökopunkte anerkannt?

Wir sind in ganz Deutschland tätig. Da die Anerkennung je nach Naturraum variiert, prüfen wir für Ihren Standort individuell, welche Punkte einsetzbar sind.

Was ist der Unterschied zwischen Ökokonto und Realkompensation?

Bei der Realkompensation setzen Sie die Ausgleichsmaßnahme selbst projektbezogen um. Ein Ökokonto bevorratet bereits umgesetzte, anerkannte Maßnahmen – Sie übernehmen fertige, geprüfte Ökopunkte und sparen Zeit und Aufwand.

Wie viele Ökopunkte benötige ich für mein Vorhaben?

Das richtet sich nach Art und Umfang des Eingriffs und der einschlägigen Kompensationsverordnung (z. B. BayKompV). Ihren konkreten Bedarf ermitteln wir im Rahmen der Bedarfsermittlung.

Wie lange dauert die notarielle Übertragung?

Sie lässt sich in der Regel kurzfristig terminieren. Die genaue Dauer hängt vom Umfang und der Abstimmung mit der Behörde ab – einen verbindlichen Zeitrahmen nennen wir Ihnen im Angebot.

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