Sichern Sie sich behördlich genehmigte Ökopunkte – sofort verfügbar, rechtssicher übertragen und inklusive Pflege- und Nachweispflicht.

Jeder Eingriff in Natur und Landschaft löst nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 13 ff. BNatSchG) eine Ausgleichspflicht aus. Bauträger, Projektentwickler und Kommunen müssen den ökologischen Eingriff vollständig kompensieren. In der Praxis heißt das: geeignete Flächen finden, ökologisch aufwerten, behördlich genehmigen lassen und über Jahrzehnte pflegen. Dieser Aufwand verzögert Genehmigungsverfahren und bindet Kapital, das im eigentlichen Bauvorhaben fehlt.
Ökopunkte sind die Recheneinheit für ökologische Aufwertung. Wer eine Fläche naturschutzfachlich aufwertet, erhält dafür eine definierte Anzahl an Ökopunkten, die in einem behördlich geführten Ökokonto gutgeschrieben werden. Diese Punkte lassen sich auf Eingriffsvorhaben übertragen und decken dort den Kompensationsbedarf. Statt selbst eine Ausgleichsfläche zu entwickeln, kaufen Sie bereits anerkannte Ökopunkte – und erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht sofort und nachweisbar.
Unsere Ökopunkte stammen aus behördlich anerkannten Ökokonten nach §13 Abs. 3 BayKompV. Sie sind vollständig dokumentiert, notariell übertragbar und lassen sich direkt Ihrem Vorhaben zuordnen. So bleibt Ihr Genehmigungsverfahren im Zeitplan – und Sie haben einen klaren, prüffähigen Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde.
Genehmigte Ökopunkte sind die effiziente Wahl, wenn ein naturschutzrechtlicher Ausgleich gefordert ist und die Eigenkompensation zu aufwendig, zu langsam oder nicht möglich ist:
Unsere anerkannten Ökokonten und Kompensationsflächen liegen in ganz Deutschland. Da Ökopunkte je nach Bundesland und Naturraum unterschiedlich anerkannt werden, prüfen wir für Ihren konkreten Standort, welche Punkte einsetzbar sind. Sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen verbindlich, was für Ihr Vorhaben verfügbar ist.
Kein Flächenankauf, keine jahrzehntelange Unterhaltungspflicht, keine Verzögerung im Genehmigungsverfahren: Sie kaufen eine fertige, geprüfte und behördlich anerkannte Leistung und konzentrieren sich auf Ihr Bauvorhaben. Mit über 1 Mio. Ökopunkten in bereits realisierten Projekten bringen wir die Erfahrung mit, Ihre Kompensation rechtssicher abzuwickeln.
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Ökopunkte sind die Recheneinheit für ökologische Aufwertungen. Sie entstehen, wenn eine Fläche naturschutzfachlich verbessert wird, und werden in einem behördlich geführten Ökokonto verbucht. Auf Eingriffsvorhaben übertragen, decken sie dort den Kompensationsbedarf.
In der Regel den Nachweis der Punktezuordnung sowie die notarielle Übertragungsdokumentation. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen bereit und unterstützen bei der Einreichung.
Wir sind in ganz Deutschland tätig. Da die Anerkennung je nach Naturraum variiert, prüfen wir für Ihren Standort individuell, welche Punkte einsetzbar sind.
Bei der Realkompensation setzen Sie die Ausgleichsmaßnahme selbst projektbezogen um. Ein Ökokonto bevorratet bereits umgesetzte, anerkannte Maßnahmen – Sie übernehmen fertige, geprüfte Ökopunkte und sparen Zeit und Aufwand.
Das richtet sich nach Art und Umfang des Eingriffs und der einschlägigen Kompensationsverordnung (z. B. BayKompV). Ihren konkreten Bedarf ermitteln wir im Rahmen der Bedarfsermittlung.
Sie lässt sich in der Regel kurzfristig terminieren. Die genaue Dauer hängt vom Umfang und der Abstimmung mit der Behörde ab – einen verbindlichen Zeitrahmen nennen wir Ihnen im Angebot.
