
Ein Ökokonto klingt zunächst nach einem reinen Umweltthema. Für Bauträger, Kommunen und Projektentwickler ist es jedoch vor allem ein Planungsinstrument. Es entkoppelt die naturschutzrechtliche Kompensation vom eigentlichen Bauvorhaben und schafft dadurch zeitlichen Spielraum.
Wer einen Eingriff in Natur und Landschaft plant, muss diesen in der Regel ausgleichen. Das ergibt sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Ohne Ökokonto beginnt die Suche nach geeigneten Ausgleichsflächen häufig erst dann, wenn das Projekt bereits Fahrt aufnehmen soll. Das kann Verzögerungen und Unsicherheiten bei Kosten und Genehmigung bedeuten.
Das Prinzip ist einfach erklärt: Eine Fläche wird ökologisch aufgewertet, bevor ein konkreter Eingriff überhaupt feststeht. Das kann die Umwandlung von intensiv genutztem Ackerland in eine Streuobstwiese sein oder die Renaturierung eines Bachlaufs.
Diese Maßnahme wird von der zuständigen Behörde geprüft und anerkannt. Der ökologische Wert der Aufwertung wird in Ökopunkten festgeschrieben und einem Konto gutgeschrieben. Damit entsteht ein Vorrat an anerkannter Kompensation, der für spätere Eingriffe genutzt werden kann.
Kommt es später zu einem konkreten Bauvorhaben, muss nicht erst nach einer passenden Fläche gesucht werden. Der Vorhabenträger kann auf die bereits vorhandenen Ökopunkte aus dem Konto zurückgreifen und den Ausgleichsbedarf damit decken.
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung verpflichtet dazu, unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen. Die Möglichkeit, solche Maßnahmen vorgezogen umzusetzen und als Ökokonto vorzuhalten, ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert (§16 BNatSchG). Die konkrete Umsetzung, etwa die Bewertung in Ökopunkten, regeln die Bundesländer in eigenen Verordnungen.
In Bayern übernimmt diese Aufgabe die Bayerische Kompensationsverordnung. Anbieter, die Flächenpools und Ökopunkte bereitstellen, können nach §13 Abs. 3 BayKompV als Ökokonto-Anbieter anerkannt werden. Diese Anerkennung ist ein wichtiges Signal für Vorhabenträger, da sie die behördliche Prüfung der zugrunde liegenden Flächen bestätigt.
Für private Bauträger kann ein Ökokonto bedeuten, dass die Kompensation nicht mehr zum kritischen Pfad im Zeitplan wird. Ökopunkte lassen sich in der Regel zügiger erwerben als eine passende Ausgleichsfläche neu zu erschließen.
Kommunen profitieren häufig bei der Innenentwicklung oder bei Infrastrukturprojekten, wenn eigene Flächen im Gemeindegebiet knapp sind. Der Zugriff auf externe Ökokonten kann hier helfen, Planungsverfahren ohne zusätzliche Flächensuche abzuschließen.
Bei größeren Infrastrukturvorhaben, etwa im Straßen- oder Leitungsbau, kann der Kompensationsbedarf erheblich und über mehrere Jahre verteilt sein. Ein Ökokonto mit ausreichendem Flächenbestand kann diesen Bedarf über die gesamte Projektlaufzeit hinweg decken, ohne dass für jeden Bauabschnitt neu verhandelt werden muss.
DÖP betreibt eigene Flächenpools und damit eigene Ökokonten, die nach §13 Abs. 3 BayKompV anerkannt sind. Der gesamte Prozess von der Flächensuche über die behördliche Abstimmung bis zur notariellen Übertragung liegt in einer Hand.
Vorhabenträger, die Ausgleichsbedarf haben, können bei DÖP anerkannte Ökopunkte erwerben, ohne selbst eine Fläche suchen oder pflegen zu müssen. Die langfristige Pflege der Kompensationsflächen ist auf einen Zeitraum von mehr als 25 Jahren ausgelegt. Das entlastet Bauträger, Kommunen und Projektentwickler von einer Aufgabe, die fachlich und organisatorisch anspruchsvoll ist, und lässt Raum für das eigentliche Projekt.
Ökokonten können von Kommunen, Naturschutzbehörden oder spezialisierten Anbietern wie DÖP geführt werden. Voraussetzung ist in der Regel eine behördliche Anerkennung der zugrunde liegenden Flächen und Maßnahmen.
Die Gültigkeit richtet sich nach der jeweiligen landesrechtlichen Regelung und der Dauerhaftigkeit der Aufwertungsmaßnahme. Eine langfristige Pflege der Flächen ist Teil der Anerkennung.
Nicht jede Fläche eignet sich. Die Fläche muss ein ökologisches Aufwertungspotenzial besitzen und darf in der Regel nicht bereits anderweitig als Ausgleich gebunden sein.
Beide Modelle verfolgen ein ähnliches Ziel, ein Ökokonto bezieht sich jedoch meist auf vorgezogene, bereits umgesetzte und bewertete Maßnahmen, die als Punktevorrat bereitstehen.
Wenn die Flächen und Maßnahmen behördlich anerkannt sind, etwa nach §13 Abs. 3 BayKompV, gilt der Erwerb der Ökopunkte als rechtssichere Form der Kompensation.
